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Beglaubigte Übersetzungen —Deutschland
Was ist...
- ...eine beglaubigte Übersetzung?
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Für die Übersetzung von offiziellen Dokumenten wird zur Vorlage bei Behörden und im internationalen Rechtsverkehr eine besondere Ermächtigung entsprechend den Rechtsvorschriften des jeweiligen Bundeslandes vorausgesetzt. Die Beglaubigung des Dokuments, d.h. der Nachweis über Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung, erfolgt durch den Stempel eines beeidigten Übersetzer.
Zu offiziellen Dokumenten zählen beispielsweise:
- Zeugnisse
- Geburtsurkunden
- Heiratsurkunden
- Scheidungsurkunden
- Adoptionsurkunden
- Sterbeurkunden
- Führerscheine
- Gerichtsdokumente
- Verträge
PAEN Sprachenservice ist dazu ermächtigt, Übersetzungen dieser Dokumente in allen Sprachen anzufertigen.
- ...ein beeidigter Übersetzer?
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Ein Übersetzer, der, entsprechend den jeweiligen Bedingungen in den einzelnen Bundesländern und mit Nachweis der entsprechenden Qualifikation als Übersetzer öffentlich bestellt und/oder vor Gericht be- bzw. vereidigt wurde und damit Urkundenübersetzungen erstellen und, je nach Bundesland, zum Dolmetschen bei Behörden und vor Gericht zugelassen ist.
Viele der Mitarbeiter des PAEN Sprachenservice sind beeidigte Übersetzer.
- ...ein staatlich geprüfter Übersetzer?
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Es besteht die Möglichkeit, den Titel „staatlich geprüfter Übersetzer“ oder „staatlich geprüfter Dolmetscher“ im Rahmen einer Prüfung bei einem staatlichen Prüfungsamt, d.h. ohne den Abschluss einer akademischen Übersetzer- oder Dolmetscherausbildung, zu erlangen. Eine staatliche Prüfung ist vor allem in den Sprachen notwendig, in denen in Deutschland kein entsprechendes Studium möglich ist.
Die Übersetzer, die für PAEN Sprachenservice arbeiten, verfügen entweder über einen Hochschulabschluss im Bereich Übersetzen/Linguistik oder haben eine spezielle Prüfung abgelegt.
- ...eine Apostille?
Eine Apostille ist die Überbeglaubigung der Unterschrift des beeidigten Übersetzers für Übersetzungen, die für manche ausländischen Behörden benötigt werden. Die Institution, die die betreffende Urkunde ausgestellt hat, informiert über die zuständige Apostillestelle.
Eine Übersicht der zur Verwendung von deutschen Urkunden im Ausland und ausländischen Urkunden in Deutschland häufig gestellten Fragen finden Sie auf den Seiten des Auswärtigen Amtes.
PAEN Sprachenservice prüft für Sie, ob Sie eine Apostille für das jeweilige Land benötigen und apostilliert Ihre Übersetzungen für Sie.
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